Kreis Adenau
Gründung des Kreises Adenau am 14. März 1816
Im Amtsblatt der Bezirksregierung zu Coblenz wird die Einteilung des Regierungsbezirks Koblenz in 16 Kreise veröffentlicht, einer davon ist der Kreis Adenau.
Zum Kreis Adenau
gehören eine Stadt (Adenau), drei Flecken (Aremberg, Virneburg, Kelberg), 63 Dörfer, 56 Weiler sowie 93 einzeln stehende Höfe und Mühlen.
Einwohner: 18.907
Der Kreis umfasst die Bürgermeistereien Adenau, Antweiler, Kelberg, Kempenich und Virneburg. Das Landratsamt befindet sich in Adenau.
Bestellung von Willibord Köller (1.1.1765-25.11.1834) zum landrätlichen Kommissar in Adenau. Seine Ernennung zum ersten Landrat des Kreises Adenau erfolgt am 16. Januar 1817.
Bürgermeistereien
Der Kreis wird zunächst in fünf, später in sechs Bürgermeistereien eingeteilt:
- Bürgermeisterei Adenau mit der Stadt Adenau, 23 Dörfern, neun Weilern, vier Höfen und vier Mühlen; Einwohner 1828: 7.590. Aus der Bürgermeisterei Adenau wird etwa 1840 die Bürgermeisterei Brück ausgegliedert.
- Bürgermeisterei Aremberg mit dem Flecken Aremberg, sieben Dörfern, 16 Weilern und sieben Mühlen; Einwohner 1.828: 3977. Der Sitz der Bürgermeisterei war in Antweiler.
- Bürgermeisterei Virneburg mit dem Flecken Virneburg, 10 Dörfern, 13 Weilern, fünf Höfen und zwei Mühlen; Einwohner 1828: 3.310.
- Bürgermeisterei Kelberg mit dem Flecken Kelberg, 19 Dörfern, 11 Weilern, sieben Höfen und sechs Mühlen; Einwohner 1828: 3.478.
- Bürgermeisterei Kempenich mit vier Dörfern, sechs Weilern, zwei Höfen und vier Mühlen; Einwohner 1828: 2.122.
Trotz der preußischen Herrschaft am Rhein behalten viele Maßnahmen der Franzosen weiterhin ihre Gültigkeit, z.B. der Code Napoleon in großen Teilen als "Rheinisches Recht" sowie die französisch geprägten Gemeindeverfassungen.

Vorschaubild, Orginal und Quelle: Portal Rheinische Geschichte
Landräte in Kreis Adenau
- Willibrod Ernst Köller: Ab April 1816 landrätlicher Kommissar in Adenau; ab 16. Januar 1817 erster Landrat des Kreises Adenau bis zur Pensionierung am 1. Februar 1825.
- Kreissekretär Anton Andreas Haas übernimmt auftragsweise das Amt.
- Hans Karl Heuberger: Am 8. Juli 1825 Ernennung, Amtseinführung am 31. August.
- Cornelius Metten: März 1829 als Kreisdeputierter auftragsweise Landrat des Kreises Adenau.
- Christian Gattermann: Am 7. Mai 1829 Ernennung, Dienstantritt am 1. August
- Heinrich Jaeger: 13. Mai bis 12. Dezember 1848 kommissarischer Landrat des Kreises Adenau.
- Anton Fonck: Am 9. Dezember 1848 Bestellung zum kommissarischen Landrat des Kreises Adenau, Ernennung zum Landrat erfolgt am 12. Mai 1852.
- Heinrich Thüring übernimmt als Kreissekretär von Juli bis August 1867 auftragsweise die Verwaltung des Kreises Adenau.
- Alexander Halm: Am 5. September 1867 Ernennung zum Landrat, Amtszeit bis 22. Februar 1872.
- Hugo Strom übernimmt von Februar bis Juli 1872 vertretungsweise die Verwaltung des Landratsamtes im Kreis Adenau.
- Theodor Dillenburger wird am 1. Juli 1872 zum kommissarischen Landrat bestellt, Amtszeit bis 30.11.1874.
- Clemens August Heckmann: Ernennung zum Landrat am 1. Dezember 1874, seine Amtszeit erstreckt sich bis zu seinem Tode am 6. Januar 1884.
- Richard Ludwig Friedrich von Dömming: Am 1. Februar 1884 Ernennung zum Landrat, Amtszeit bis zum 25. November 1891.
- Hermann Felix von Kruse: Kommissarische Bestellung am 15. Dezember 1891, Ernennung zum Landrat am 1. Juli 1892, Amtszeit bis Ende 1898.
- Joseph Anton Wilhelm Scherer: Am 11. Januar Bestellung zum kommissarischen Landrat, definitive Ernennung zum Landrat am 26. Februar 1900, Amtszeit bis 1. November 1912.
- Dr. Heinrich Schellen: 1. November 1912 kommissarischer Landrat im Kreis Adenau, definive Ernennung am 4. August 1913, Amtszeit bis 10. November 1917.
- Dr. Erich Klausener: 23. Oktober 1917 Bestellung kommissarischer Landrat, Ernennung zum Landrat am 14. November, Amtszeit bis August 1919.
- Friedrich Gorius: November 1919 Bestellung zum kommissarischen Land, definitive Ernennung zum Landrat am 2. Oktober 1920.
- Dr. Otto Creutz: Bestellung zum kommissarischen Landrat am 1. Dezember 1924, 24. April 1925 erfolgt die Ernennung zum Landrat, er bleibt bis zur Auslösung des Kreises 1932 im Amt.

Bildnachweis: Diözesanarchiv Berlin
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